Garantiebedingungen Babboe Big Lastenrad

Für den Babboe Big Lastenrad gilt ein Garantieanspruch bei Fabrikationsfehlern. Die Garantiefristen sind nachstehend aufgeführt. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch normalen Verschleiß. Für die aufgeführten Teile besteht ein Garantieanspruch.

Träger

Gangschaltung

Sattel

Naben

Versteller

Steuerkopf

Beleuchtung

Kettenschutz

Steuerfeder

Lenker/Steuer

Schelle

Schloss

Sattelverstellung

Tretkurbel

Sattelklammer

Schutzbleche

Handgriffe

Bremsen

Dämpfer

Bremsgriffe

Garantiefristen

  • 6 Monate auf den Lack
  • 6 Monate auf Zubehör (Regenzelt, Regenverdeck, Babyschale, Kleinkindschale, Sitzverkleinerer, Komplettabdeckung)
  • 2 Jahre auf Einzelteile
  • 5 Jahre auf durchrosten des Rahmens und Gabel
  • 6 Monate auf Akkus
  • 2 Jahre auf Motoren und Controller
Die Garantiefristen beginnen mit dem Erstkaufdatum.

ACHTUNG: Garantie gilt nur bei ordungsgemäßer Wartung innerhalb 3 Monaten nach Anschaffung. Eine zweite Wartung ist ebenfalls nach 12 Monaten fällig. Bitte lassen Sie diese Wartung bei einem fachgerechten Fahrradgeschäft ausführen oder bestellen Sie unser Service-Mobil. Babboe kann bei einem Garantieanspruch den Zahlungsbeleg des Fahrradgeschäfts verlangen. Es reicht nicht, wenn Sie denken Sie seien handwerklich begabt.

Bitte beachten Sie, dass Akkus eine Garantie von 6 Monaten haben.    

Achtung: Ihre Garantie erlischt:

  • bei Mängeln infolge von unsachgemäßem Gebrauch oder fehlender Wartung.
  • bei Mängeln infolge von falscher Montage, d. h. bei einer Montage, die nicht entsprechend der mitgelieferten Montageanleitung durchgeführt wurde. Diese Montageanleitung ist ebenfalls auf der Website www.babboe.de zu finden.
  • bei unnormalem, unsachgemäßem, falschem oder nachlässigem Gebrauch des Transportrads. Dazu gehört u. a. :
  • Auf- und Abfahren von Bordsteinkanten
  • gegen die Bordsteinkante fahren
  • wenn Sie auf zwei Rädern fahren
  • wenn das Fahrrad unsachgemäss abgestellt wird. Hierzu benötigen Sie entweder einen Unterstand, einen Garagenplatz oder ein Pyjama, welches sämtliche Armaturen abdeckt.
  • Beladung des Babboes über das zulässige Ladegewicht von 100 kg hinaus
  • Rückwärtsfahren
  • bei unfachmännisch durchgeführten Reparaturen oder Veränderungen am Transportrad sowie auch bei unfachmännisch durchgeführtem Austausch von Ersatzteilen
  • wenn gebrauchte Erstsatzteile eingesetzt werden
  • bei höherer Gewalt
  • wenn Sie eine Veränderung des Rades vornehmen, selbst wenn diese fachmännisch vorgenommen wurde. 
  • im Falle von Schäden, die als Folge eines Unfalls oder sonstiger äußeren Einflüsse entstanden sind

Im Nachhinein montierte Ersatzteile und Ausstattungen, die nicht zum Lieferprogramm von Babboe Schweiz gehören, sowie beschädigte und undichte Reifen, überdehnten Brems- und Gangschaltungskabeln durch normalen Gebrauch (Einstellen und Nachstellen von Bremse und Gangschaltung) und das Nachstellen von Rädern und Speichen während des Gebrauchs sowie Speichenbruch, sind von der Garantie ausgeschlossen. Auch besteht kein Garantieanspruch bei Rostbildung, lockeren Bolzen und Muttern. Bedingung für den Garantieanspruch ist eine regelmäßige Wartung. Babboes, die für Mietzwecke eingesetzt werden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Garantieanspruch ist personengebunden und nicht übertragbar.

Austausch von Ersatzteile

Wenn ein Ersatzteil ausgetauscht werden muss, wird dies durch ein Teil ersetzt, das dem Originalteil in technischer und optischer Hinsicht gleichwertig ist, basiert auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Es besteht kein Anspruch auf Einbau eines identischen Ersatzteils.
 
Wenn wir Garantieleistungen bei Ihnen vor Ort erbringen, so verrechnen wir eine Wegpauschale. In der Regel handelt es sich um eine sogenannte Side-Trip-Pauschale. Wenn wir explizit zu IHnen reisen müssen, so machen wir Ihnen vorgängig ein Angebot um eine Kostengutsprache für die An- und Abreise von Ihnen zu erhalten.
 
Der Austausch von Teilen, welche der Garantie unterstehen verrechnen wird.

Missbrauch

Missbrauch der Garantieregelung kann zur Weiterberechnung der entstanden Kosten an den Kunden führen.

Achtung:

Bei Bestellung eines Selbstmontagepakets ist eine korrekte Montage des Babboes von entscheidender Bedeutung. Babboe Schweiz akzeptiert keine Haftung für unsachgemäße Montage und deren Folgen.

Inanspruchnahme der Garantie

Wenn Sie Anspruch auf Garantie erheben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Babboe Schweiz Kundenservice auf: (Bitte geben Sie immer Ihre Bestellnummer an. Bitte beachten Sie, dass nur Babboe Schweiz entscheidet, ob Leistungen unter die Garantiebestimmungen fallen oder nicht. Falls Sie gerne Garantieleistungen über ein Drittwerkstatt beheben lassen möchten, so muss zwingend vorgängig eine Kostengutsprache von Babboe Schweiz vorliegen. Andernfalls kann Babboe Schweiz die Kostendeckung ablehnen.

Bei Garantieansprüchen entscheidet einzig und alleine Babboe Schweiz darüber, ob das defekte Teil ersetzt oder repariert wird. Babboe hat das Recht auch gleichwertige Ersatzteile (also nicht unbedingt neu) zur Verfügung zu stellen und kann ebenso den Artikel komplett zurücknehmen und das Geld erstatten.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns doch bitte über unser Kundencenter.

Wichtig:

  • Fahren Sie nie ohne die Bremsen und Gangschaltung kontrolliert zu haben!
  • Regelmäßig kontrollieren, ob Bremsen und Gangschaltung noch richtig funktionieren und gegebenenfalls nachstellen, entweder selbst nach Anleitung oder durch einen Fahrradfachmann.
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